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Aktuelles:
Stellungnahmen LRA Tuttlingen-LRA Konstanz zum LKW Fahrverbot liegen vor
Stadt Engen prüft nun die rechtliche Durchsetzbarkeit (25.02.2021)
Kontakt:
Inhaltsverzeichnis / Verlauf:
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23.07.2009 Gemeinderatssitzung Engen
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25.03.2009 Rückantwort Landratsamt
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04.06.2009 Anfrage Verkehrszählung Stadtverwaltung Engen
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15.06.2009 Antwort Verkehrszählung Stadtverwaltung Engen
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02.07.2009 Anfrage schadhafte Gullideckel Stadtverwaltung Engen
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03.07.2009 Zeitungsbericht Südkurier Verkehrssituation Beuren
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01.07.2009 Antrag verkehrsberuhigende Massnahmen Regierungspräsidium Freiburg
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18.07.2009 Zeitungsbericht Südkurier Bürgerinitative Bargen
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21.07.2009 Besprechung Stadtverwaltung Engen Bürgermeister Hr. Moser / Hr. Pecher
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28.07.2009 Antwort verkehrsberuhigende Massnahmen Regierungspräsidium Freiburg
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05.08.2009 Zeitungsbericht Hegaukurier zur Antwort des Regierungspräsidiums
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07.08.2009 Zeitungsbericht Südkurier zur Antwort des Regierungspräsidiums
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11.08.2009 Zeitungsbericht Südkurier zur Rielasinger Verkehrssituation
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11.08.2009 Antwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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28.08.2009 Rückantwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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16.10.2009 erneute Anfrage verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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21.10.2009 Rückantwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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19.10.2009 Beschwerde LKW Fahrweise Container Marquardt / Susanne Sterk
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19.10.2009 Die Dorfstrasse die eine Landstrasse ist / Susanne Sterk
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30.10.2009 Rückantwort zu: Die Dorfstrasse die eine Landstrasse ist.
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12.11.2009 Anfrage Stadt Engen 12.11.2009
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19.11.2009 Rueckantwort Stadt Engen 19.11.2009
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23.11.2009 Antwort CB 23.11.2009 Stadt Engen
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26.11.2009 Anfrage Stadt Engen Sterk
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23.12.2009 Ergebnisse Verkehrszählung
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11.01.2010 Präsentation zur Besprechung im Grürnen Baum
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14.01.2010 Einladung zum Infoabend im Grünen Baum
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18.01.2010 Ergebnisse Verkehrslärmberechnung LRA Konstanz
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22.01.2010 Kontaktadresse für Gebäudeschäden LRA Konstanz
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11.03.2010 Schreiben Bürgermeister Moser/Engen an Bürgermeister Mahler/Immendingen
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22.03.2015 Aufstellung der Historie seit 1971 - 2008 zur L225
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22.03.2015 Agenda zur Gemeinderatssitzung zur Verkehrslage der L225 am 24.03.2015
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18.02.2015 Anfrage an die Stadtverwaltung Engen zur geplanten Sanierung der L225
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19.02.2015 Antwort Anfrage an die Stadtverwaltung Engen zur geplanten Sanierung der L225
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23.02.2015 Antwort Regierungspräsidium Freiburg zur geplanten Sanierung der L225
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25.03.2015 Anfrage über Baumassnahmen der Stadtverwaltung zur geplanten Sanierung der L225
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25.03.2015 Anfrage über Lärmschutzprogramme zur L225 an die Stadverwaltung
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25.03.2015 Antwort über Lärmschutzprogramme zur L225 der Stadtverwaltung
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25.03.2015 Ergebnisse der Verkehrszaehlung Landkreis TUT vom 30.09. - 07.10.2013
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13.04.2015 Anfrage an die Stadtverwaltung zu geplanten Baumassnahmen L225
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15.04.2015 Antwort der Stadtverwaltung zu geplanten Baumassnahmen L225 1. Teil Hr. Pecher
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16.04.2015 Antwort der Stadtverwaltung zu geplanten Baumassnahmen L225 2. Teil Hr. Martin
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01.05.2015 Fotodokumentation L225 Ortsdurchfahrt
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01.05.2015 Verkehrsminister Hermann für mehr Tempo-30 Zonen
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01.05.2015 Länderverkehrsminister votieren einstimmig für mehr Tempo-30-Zonen
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07.05.2015 Richtlinie zum Ausbau von Stadtstrassen
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11.05.2015 Verkehrliche Stellungnahme L225 OD Bargen / Rapp Trans AG
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11.05.2015 Bürgerversammlung Bargen 19:30 Bürgerhaus Bargen
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13.05.2015 Bürgerversammlung Bargen Südkurier
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20.05.2015 Bürgerversammlung Bargen Hegaukurier
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21.05.2015 Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen eine Drucksache des Landtages BW vom 22.07.2013
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03.06.2015 Hegaukurier GR- Sitzung zum Gehwegausbau 03.06.2015
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15.09.2015 Anfrage Blitzer Kontaktschleife
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04.11.2016 Anfrage Landratsamt KN Markierungsarbeiten Ortsdurchfahrt
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09.11.2016 Anfrage Daimler LKW Durchgangsverkehr
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11.11.2016 Anfrage Ministerium für Verkehr
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15.11.2016 Antwort Landratsamt KN Markierungsarbeiten Ortsdurchfahrt
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16.11.2016 Anfrage Stadtverwaltung Engen Markierungsarbeiten Ortsdurchfahrt
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18.11.2016 Antwort Ministerium für Verkehr
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25.11.2016 Antwort Stadtverwaltung Markierungsarbeiten
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28.11.2016 Anfrage Stadtverwaltung Umwidmung
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06.12.2016 Antwort Stadtverwaltung Umwidmung
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21.03.2017 Tempo 30 Nachts in Randegg
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03.04.2017 Anfrage Daimler LKW Durchgangsverkehr II
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02.06.2017 Mailanfrage Parkmarkierung LRA KN
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29.06.2018 Mailanfrage LRA KN / Stadtverwaltung Engen
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20.07.2018 Antwort LRA KN / SV Engen / Historie
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20.09.2018 Ergebnisse Verkehrszaehlung
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12.10.2018 Umfrage zur Beteiligung an Rechtsbeistand
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17.10.2018 Anfrage Lärmaktionsplan SV Engen / Antwort
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18.02.2019 Antrag auf Verkehrsberuhigung RA Sedlak
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07.05.2019 Gemeinderatssitzung Tagesordnung
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14.05.2019 Suedkurier Artikel zur aktuellen Situation
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15.05.2019 Hegaukurier Artikel zur aktuellen Situation
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23.07.2019 Gemeinderatssitzung Engen
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31.07.2019 Hegaukurier
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23.10.2019 Stellungnahme zum LAP (RP, POLIZEI, LRAKN)
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23.10.2019 Stellungnahme Rechtsanwalt Sedlak
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25.10.2019 Kooperationserlass / Lärmaktionsplanung
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26.11.2019 Schienenersatzverkehr 2019 (Auszug)
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22.07.2020 Hegaukurier zu Tempo 30
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09.09.2020 Hegaukurier Tempo 30 Schilder
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17.02.2021 Hegaukurier LKW Fahrverbot
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08.04.2021 Hegaukurier LKW Fahrverbot Rechtsweg
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10.04.2021 Südkurier zum geplanten LKW Fahrverbot
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27.05.2021 Südkurier zum vorerst gescheiterten LKW Fahrverbot
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09.06.2021 Südkurier zum LKW Fahrverbot
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16.06.2021 Rückmeldung LRA zur 70 kmh Begrenzung, Position der 30er Schilder
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08.09.2022 Hegaukurier Bebauungsplan "Donau HegauII"
"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen in 78234 Bargen direkt an der Durchfahrtstrasse.
Bisher war der Verkehr eigentlich zu ertragen. Seit aber die LKW- Maut eingeführt
wurde, hat der Schwerlastverkehr deutlich zugenommen.
Was aber meine Tolleranzschwelle eindeutig überschreitet ist die Massnahme von Ihnen,
den gesamten Durchgangsverkehr von Engen
nach Tuttlingen durch eine Baustelle ebenfalls durch Bargen umzuleiten. Und dies
bereits das zweite Mal in einem Jahr.
Der gesetzliche Maximalgrenzwert von 70 dB(A) am Tag wird hierbei deutlich
überschritten, ich habs nachgemessen (In der Wohnung bei offenem Fenster).
Was ich an dem Sachverhalt ebenfalls nicht nachvollziehen kann, ist die Tatsache,
dass eine Umleitung über Mauenheim - Hegaublick ohne grosse
Umwege möglich ist, wobei diese Umleitung nicht durch besiedeltes Gebiet führen würde.
Nun mö chte ich Sie bitten, eine Lö sung des o.g. Problems zu erarbeiten und mir mitzuteilen.
Anderweitig werde ich rechtliche Schritte abwägen und ggf. eingehen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüssen
Christian Braun "
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"
Sehr geehrter Herr Braun,
in der Anlage übersende ich Ihnen unser Schreiben bezüglich Ihrer Anfrage zur
Umleitungsführung im Zuge der Straßenbaumaßnahme B 491 Emmingen a.E. mit der Bitte um
Kenntnisnahme
Mit freundlichen Grüßen
Jens Böbinger
Landratsamt Konstanz
Straßenverkehrsamt
Max-Stromeyer-Straße 47
D-78467 Konstanz
Zimmer 5
Telefon: 07531/89287-23
Telefax: 07531/89287-76
jens.boebinger@landkreis-konstanz.de
"
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"
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Beschäftigungsgruppe führt derzeitig in Ihrem Auftrag eine (Nach-) verkehrszählung
durch, die noch bis morgen abend andauert.
Da unter aderem der ankommende und abgehende Verkehr Richtung Donaueschingen auf die L191 gezählt
wird, würde mich das Ergebnis dieser Zählung interessieren, da ungefähr der anfallende Durchgangsverkehr
auf die L225 durch Bargen (hier bin ich Anwohner) näherungsweise umgeschlüsselt werden kann.
Wenn Sie mir also diese Ergebnisse an mich weiterleiten kö nnten, wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Für Ihre Bemühungen / Rückantwort im voraus vielen Dank
freundliche Grüsse
Christian Braun "
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"
Sehr geehrter Herr Braun,
uns liegen leider noch keine Ergebnisse der Zählungen vor. Sobald diese vorliegen, werde ich
Sie entsprechend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Hauptstr. 11
78234 Engen
Tel. 07733-502 251
Fax 07733-502 281
E-Mail: apecher@engen.de
Internet: www.engen.de "
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"
Sehr geehrter Herr Pecher,
. . .
Desweiteren hätte ich ein dringendes Anliegen betreffend der Instandsetzung eines Kanaldeckels in
der Bargenerstr, direkt vor unserem Haus. (Hausnr. 28)
Durch den Ideenreichtum des Regierungspräsidiums Freiburg und des Landratsamtes Konstanz wurde der
Verkehr durch Umbaumassnahmen in der Umgebung erneut für mehrere Monate durch Bargen umgeleitet,
weshalb sich der Durchgangsverkehr in den letzten zwei Jahren mindestens verdreifacht hat.
Hierbei sind o.g. Schäden an den Kanaldeckeln entstanden, was bei jeder Überfahrt eines PKW's oder
der zahlreichen LKW's ein erhebliche Geräuschkulisse mit sich bringt.
Bitte geben Sie mir umgehend Bescheid, wer, wann und wie die Reperatur der schadhaften Kanaldeckel
erfolgen soll. Für eine Besichtigung vor Ort stehe ich gerne zur Verfügung.
Für Ihre Bemühungen im voraus besten Dank
Mit freundlichen Grüssen
Christian Braun "
Kommentar: Diese Frage wurde bei der Besprechung in der Stadtverwaltung (21.07.2009) beantwortet.
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Zeitungsbericht zur Beurener Verkehrssituation
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Der Antrag auf verkerhrsbeeruhigende Massnahmen wurde am 01.07.2009 an
- das Regierungspräsidium Freiburg
- das Landratsamt Konstanz
- die Stadtverwaltung Engen
geschickt mit ca. 40 Unterschriftenlisten und ~120 Unterschriften.
Die Originalunterschriften wurden dem Schreiben an das Regierungspräsidium Freiburg
beigefügt, das Landratsamt und die Stadtverwaltung erhielten jeweils Kopien
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Zeitungsbericht zur Bargener Bürgerinitiative im Südkurier
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Die Besprechung mit Herrn Bürgermeister Moser und Herrn Pecher, Leiter Ordnungsamt fand am 21.07.2009
im Rathaus Engen statt.
Besprochen wurde der Antrag auf verkehrsberuhigende Massnahmen in Bargen und inwieweit unterstützende
Massnahmen von der Stadtverwaltung Engen zu erwarten sind.
Die Initiative wird vom Umfang von der Stadtverwaltung Engen unterstützt, lediglich die
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 wird mit Tempo 40 beantragt. Der ganztägige LKW Fahrverbot
wird so übernommen.
Die Stadtverwaltung sendet somit einen erneuten Antrag an das Landratsamt Konstanz, um die Bargerner
Initiative ebenfalls nachhaltig zu untermauern.
Eine ähnliche Anfrage wurde von der Stadt Engen für die Aacher Str. in Engen an das Regierungspräsidium
Freiburg gesendet, welche zwischenzeitlich von Freiburg abgelehnt wurde. (siehe Link)
Die durchgeführten Verkerszählungen in den Jahren 2006, 2008, 2009 in Bargen (Verkerstafeln) wurden ebenfalls
im Zuge der Besprechung ausgehändigt und sind ebenfalls in den Links zu finden.
Die Zahlen repräsentieren lediglich EINE Fahrtrichtung und die Messung wurde jeweils nur 12 Std. / Tag
durchgeführt.
Die Stadtverwaltung Engen wurde am 27.07.2009 nochmals per Mail informiert, dass die Zahlen von
unserer Seite angezweifelt werden, da in den Statistiken ein erhö htes Verkehrsaufkommen von 30% diagnostiziert
wurde bei einer täglichen Verkehrsbelastung von ca. 3000 Fahrzeugen am Tag (Werte x 2 + angenommene 800 Fahrzeuge nachts)
Unseres Erachtens sind es mehr Fahrzeuge am Tag und wurden wahrscheinlich augrund des teilweise auftretenden
Kollonenverkehrs (z.B. hinter einem LKW) nicht korrekt fortgeschrieben.
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Zeitungsbericht Hegaukurier zur Antwort des Regierungspräsidiums
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Zeitungsbericht Südkurier zur Antwort des Regierungspräsidiums
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Zeitungsbericht Südkurier zur Rielasinger Verkehrssituation
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Antwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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Rückantwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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16.10.2009 erneute Anfrage verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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21.10.2009 Rückantwort verkehrsberuhigende Massnahmen Landratsamt Konstanz
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19.10.2009 Beschwerde LKW Fahrweise Container Marquardt / Susanne Sterk
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19.10.2009 Die Dorfstrasse die eine Landstrasse ist / Susanne Sterk
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30.10.2009 Rückantwort zu: Die Dorfstrasse die eine Landstrasse ist.
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12.11.2009 Anfrage Stadt Engen 12.11.2009
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19.11.2009 Rueckantwort Stadt Engen 19.11.2009
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23.11.2009 Antwort CB 23.11.2009 Stadt Engen
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26.11.2009 Anfrage Stadt Engen Sterk
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23.12.2009 Ergebnisse Verkehrszählung
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11.01.2010 Präsentation zur Besprechung im Grürnen Baum
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14.01.2010 Einladung zum Infoabend im Grünen Baum
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18.01.2010 Ergebnisse Verkehrslärmberechnung LRA Konstanz
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22.01.2010 Kontaktadresse für Gebäudeschäden LRA Konstanz
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11.03.2010 Schreiben Bürgermeister Moser/Engen an Bürgermeister Mahler/Immendingen
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Aufstellung der Historie seit 1971 - 2008 zur L225
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22.03.2015 Agenda zur Gemeinderatssitzung zur Verkehrslage der L225 am 24.03.2015
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An: Pecher, Axel
Betreff: Entschärfung der Verkehrssituation im Ortsteil Bargen
Sehr geehrter Herr Pecher,
wie mir von Herrn Herrmann bei meiner Grundstücksbegehung mitgeteilt wurde, findet die Sanierung der L225,Ortsdurchfahrt Bargen,
dieses Frühjahr(Mai 2015) statt.
Nun mö chte ich Sie bitten, uns über Art, Umfang der Massnahmen in Kenntnis zu setzen und in wieweit
die damaligen Bemühungen der Bürgerinitiative hierbei berücksichtigt werden:
Flüsterasphalt
Verengung der Fahrbahn
baulich abgetrennte Parkbuchten
Geschwindigkeitsreduktion
Fahrverbot für Schwerlastverkehr
Zebrastereifen an der Bushaltestelle
Einfahrten an den Ortsanfängen durch Inseln verengen
Auch wäre ich Ihnen sehr verbunden uns zu informieren, sofern hierbei schon Planungsgespräche stattgefunden haben,
und eine Person der bargener Initiative zukünftig diesen Sitzungen beiwohnen kann.
Ich habe diese obengenannten Punkte auch bei Herrn Herrmann angesprochen, der mich aber an Sie verwiesen hat, da Sie der Interessenvertreter unserer Gemeinde sind.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Rückantwort
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Leiber
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Guten Morgen Herr Leiber,
auf der L 225 soll im genannten Zeitraum eine " Erhaltungsmaßnahme" durchgeführt werden. Bauherr ist das Regierungspräsidium Freiburg,
Neubauleitung Singen als Eigentümer der Straße. Wir wurden vor zwei Wochen über die geplante Maßnahme informiert.
Ich habe Herrn Herrmann über unsere langjährigen Bemühungen zur Verbesserung der Situation in der Ortsdurchfahrt Bargen informiert und gebeten,
die Chance zu nutzen und im Zuge der Baumasnahme deutliche Verbesserungen herbeizuführen, etwa durch Einengungen, Pflanzinseln,
eine Querungshilfe im Bereich Grüner Baum etc.
Seitens des RP soll aber nur eine 1:1-Sanierung durchgeführt werden und keine änderungsplanung erstellt werden.
Dafür würde die Zeit nicht reichen.
Wir haben daraufhin den Leiter der Neubauleitung Singen angeschrieben und gebeten, bauliche Verbesserungen mit einzuplanen, um die S
ituation in der OD zu entschärfen. Zusätzlich sind wir mit der Straßenverkehrsbehö rde beim Landratsamt Konstanz in Kontakt und hoffen,
daß auch von dort Unterstützung kommt.
Wenn Sie morgen mal Zeit haben, kö nnen Sie anrufen, dann kö nnen wir das ganze noch mal besprechen. Ich habe Sie heute nicht erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Hauptstr. 11
78234 Engen
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Von: "Bollinger, Dieter (RPF)"
Sehr geehrter Herr Leiber,
Herr Pecher hat Ihre Mail vom 18. Februar 2015 an mich den Leiter der Neubauleitung Singen weitergeleitet.
Zu den von Ihnen in Ihrem Mail aufgeführten Punkte mö chte ich Ihnen hier antworten.
Derzeit sind wir an der Festlegung des Sanierungsumfangs. Wir werden – nach derzeitigem Stand- mindestens
zwei Asphaltschichten (Binderschicht und Deckschicht) erneuern. In welchem Umfang auch die bituminö se Tragschicht erneuert werden muss,
muss noch abgeklärt werden. Die Gemeinde trägt sich mit dem Gedanken des Austausches der flachen Bordsteine gegen Hochborde.
Dies muss jedoch auch noch abgestimmt werden.
Zu den weiteren Punkten hier unsere Stellungnahme:
1. Flüsterasphalt:
Bei gefahrenen Geschwindigkeiten kleiner oder gleich 50 km/h − wie es in der OD Bargen gemäß STVO festgelegt ist
− überwiegen beim Straßenverkehr die Motorengeräusche und mechanischen Geräusche der PKW und LKW.
Die Rollgeräusche der Reifen und somit die Geräusche die durch sogenannte Flüsterasphalte reduziert werden kö nnen sind hier untergeordnet.
Der Einsatz eines Flüsterasphalts ist somit nicht sinnvoll und wird nicht zur Ausführung kommen.
2. Verengungen der Fahrbahn und baulich abgetrennte Parkbuchten:
Die Landesstraßen haben aufgrund Lage im Straßennetz von Baden-Württemberg zusammen mit Bundes- und Kreisstraßen und
Gemeindestraßen eine Funktion für die Bevölkerung und für die Verkehrsteilnehmer.
Bei der L 225 handelt es sich hierbei um eine Straße mit überregionaler Verbindungsfunktion zwischen den Landkreisen Tuttlingen und Konstanz
und hier zwischen dem Donautal und dem Hegau.
Bei einer Straße dieser Funktion ist ein Straßenquerschnitt/Straßenbreite von max 6,5 m wie in der OD Bargen als Minimum für die Abwicklung des
Verkehrs erforderlich. Der Begegnungsverkehr LKW-LKW muss abgewickelt werden können, was bereits heute durch die geringe Straßenbreite problematisch ist
(überfahren der Bordsteine). Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite ist daher nicht möglich.
Die Anordnung von baulich abgetrennten Parkbuchten kann ebenfalls aus der Verbindungsfunktion der Straße heraus nicht ausgeführt werden.
Zusätzlich ist die OD Bargen durch Ihre Linienführung (kurvig) nicht übersichtlich genug zur Anordnung fester Hindernisse im Fahrbahnbereich.
Auch für Sie als Anwohner sehe ich hier eher Nachteile. Durch feste Einbauten in der Fahrbahn würde der Verkehr deutlich unstetiger.
Es würde ständig Abbrems- und Anfahrvorgänge bei Begegnungsverkehr geben, was zu einer deutlichen Lärmzunahme – auch nachts führen würde.
3. Geschwindigkeitsreduktion:
Auch hier mö chte ich auf die Funktion der L 225 als überregionale Verbindungsstraße hinweisen. Auf solchen Straßen sind innerorts 50 km/h vorgesehen.
Eine Geschwindigkeitsreduktion auf bspw. 40 km/h wiederspricht der Funktion der Straße.
Schlussendlich ist dies jedoch Sache der Verkehrsbehö rde des Landratsamtes KN und der Verkehrsbehö rde im Regierungspräsidium in Freiburg.
4. Fahrverbot für Schwerlastverkehr:
Auch bei diesem Punkt kann ich wie unter Punkt 3 nur auf die Verbindungsfunktion der Straße verweisen.
Auf einer Landesstraße mit regionaler oder überregionaler Funktion muss jederzeit auch der Güterverkehr abgewickelt werden.
Somit kann in der OD Bargen kein Verbot für Schwerlastverkehr angeordnet werden. Grundsätzlich ist dies aber auch wieder eine Sache der Verkehrsbehö rde.
5. Zebrastreifen an der Bushaltestelle:
Für die Anordnung von Fußgängerüberwegen ("Zebrastreifen") ist grundsätzlich ebenfalls ddei Verkehrsbehö rde zuständig.
An der von Ihnen angesprochenen Stelle sehe ich jedoch größte Probleme für einen "Zebrastreifen".
Die Bushaltestelle befindet sich in einer engen S-Kurve, in der nur geringe Sicht besteht.
Bei einem "Zebrastreifen" hat der Fußgänger nach STVO Vorrecht. An dieser Stelle würde dem Fußgänger eine Sicherheit suggeriert,
die er aufgrund der Sichtverhältnisse nicht hat da Fahrzeuglenker erst viel zu spät die Situation erkennen kö nnen.
6. Einfahrten an den Ortsanfängen durch Inseln verengen:
Fahrbahnteiler an Ortseingängen in Bundes- und Landesstraßen dürfen von uns nur an Stellen erstellt werden, an denen Fußgänger oder
Radfahrer in grö ßerem Umfang die Straße kreuzen im Ortseingangsbereich kreuzen. Da dies für beide Ortseingänge von Bargen nicht zutrifft besteht seitens der
Neubauleitung keine Möglichkeit zur Erstellung von "Bremsinseln" in der L 225.
Gruß
Dieter Bollinger
Dieter Bollinger
Regierungspräsidium Freiburg
Neubauleitung Singen
Freiheitstraße 8
78224 Singen
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Hallo Herr Klaus Martin,
wie gerade tel. besprochen, stellen sich im Zuge der Sanierung ein paar Fragen, zu denen Sie mö glicherweise schon Antworten haben:
Mit der Sanierungsmaßnahme
werden Randstein und Gehweg erneuert oder nur der Randstein?
sind neue Straßenlaternen für die OD vorgesehen?
könnte die Beleuchtung an der Bushaltestelle verbessert werden, in den Wintermonaten sieht man die Kinder im Dunkeln nicht oder sehr spät, siehe auch BV 2013
wird die ehemalige Bushaltestelle von Mauenheim her kommend auf der rechten Seite verändert, da sie nicht mehr genutzt wird?
wird die geplante Veränderung des ehemaligen Grundstückes von Herrn Weckerle mit Zugang zum Bach gleichzeitig realisiert, oder früher / später, unabhängig von der OD?
Danke im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Sterk
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Hallo Herr Pecher,
wie ich aus dem GR Gottmadingen von gestern hö re, wird dort und in anderen Hegaugemeinden aktuell ein Lärmschutzprogramm erarbeitet.
Gutachter ist die Rapp AG aus Basel. www.rapp.ch
Haben Sie davon Kenntnis bzw. Kontakte diesbezüglich?
Ich freue mich auf eine kurze Nachricht, wir gehen seitens der Bürgerinitiative schon mal in den Kontakt.
Freundliche Grüße
Susanne Sterk
Bürgerinitiative Bargen
Susanne Sterk
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Hallo Frau Sterk,
ich habe vor einiger Zeit aus der Presse erfahren, daß Gottmadingen eine Lärmaktionsplanung aufstellen muß,
da es in der Lärmkartierung des Landes ausgewiesen ist. Die B34 geht dort mitten durch die Gemeinde.
Bargen ist bisher − nicht betroffen, Engen hat an der Autobahn ein kleines Gebiet am östlichen Rand des Wohngebiets
Scheurenbohl, das zwar betroffen ist, wo die Lärmwerte aber noch nicht über dem Limit liegen.
Hier gibt es weitere Infos der LUBW: www.lubw.baden-wuerttemberg.de
Anbei die Karten für Bargen und Gottmadingen.
Der Landkreis Tuttlingen hat übrigens im Herbst 2013 (nach unserem Antrag auf Umleitung des Schwerverkehrs auf
die Kreisstraße Mauenheim-Hegaublick) eine Verkehrszählung durchgeführt und in der Folge eine Unterstützung dieses
Antrags abgelehnt. Meßstelle war bei der Autobahnbrücke zwischen Bargen und Mauenheim direkt an der Kreisgrenze.
Von 30.09. bis 07.10.2013 (eine komplette Woche) ergaben sich folgende Zahlen:
12.716 Fahrzeuge in beide Richtungen (1.817 pro Tag), davon:
395 LKW ( 56 pro Tag)
137 Landwirtschaftliche Zugfahrzeuge (20 pro Tag)
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Anlagen:
Lärmkarte Bargen Nacht.JPG
Lärmkarte Gottmadingen.JPG
Lärmkarte Bargen Tag.JPG
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Der Landkreis Tuttlingen hat übrigens im Herbst 2013 (nach unserem Antrag auf Umleitung des Schwerverkehrs auf
die Kreisstraße Mauenheim-Hegaublick) eine Verkehrszählung durchgeführt und in der Folge eine Unterstützung dieses
Antrags abgelehnt. Meßstelle war bei der Autobahnbrücke zwischen Bargen und Mauenheim direkt an der Kreisgrenze.
Von 30.09. bis 07.10.2013 (eine komplette Woche) ergaben sich folgende Zahlen:
12.716 Fahrzeuge in beide Richtungen (1.817 pro Tag), davon:
395 LKW ( 56 pro Tag)
137 Landwirtschaftliche Zugfahrzeuge (20 pro Tag)
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
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Sehr geehrter Herr Pecher, Herr Martin,
die Bürgerinitiative Bargen L225 hat sich vor einigen Tagen nochmals getroffen, um den aktuellen Stand in Erfahrung zu bringen
und Folgeschritte, insbesondere auch durch die neuen Erkenntnisse der Gemeinderatssitzung vom 24.03., zu planen.
Auf diesem Wege mö chten wir Sie nun bitten, uns über die noch offenen Punkte zu informieren:
Antrag auf Rückstufung der L225 auf Kreisstrasse (Gemeinderatssitzung)
Antrag auf zumindest einseitigen LKW Fahrverbot (Gemeinderatssitzung)
Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung (Gemeinderatssitzung)
Genauer Termin der Sanierung
Laut nachfolgendem Link beginnt die Bauphase wie ursprünglich geplant, am 01.05.
Die Rede war aber zuletzt von Juni / Juli
baustellen.strassen.baden-wuerttemberg.de7
Geplanter Sanierungsumfang der Stadt Engen (Randsteine / Gehweg / Beleuchtung)
Termin zur geplanten zeitnahen Bürgerversammlung in Bargen
(Markierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt, „mobile“ Barrieren …)
Information über die Sanierungsmassnahme mit den jeweiligen Terminen an die betroffenen Anwohner (wann, wie)
Zwischenzeitlich haben wir erste Kontakte mit Sachverständigen aufgenommen, um die "neuralgischen" Punkte der Ortsdurchfahrt prüfen zu
lassen um etwaige Verbesserungen im Zuge der Baumassnahmen herbeiführen zu kö nnen, wofür wir für eine erste Stellungnahme nachfolgende Informationen benö tigen würden:
Ergebnisse vorhandener Verkehrszählungen (KN L225 / TUT L225 / TUT K5927)
(liegen teilweise vor, jedoch nicht alle)
Ergebnisse der jeweiligen Emissionen / Lärmbelastungen
(liegen teilweise vor)
Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessanlage (mobile "Tafel", stationäre Anlage)
Strassenquerschnitt / Gefälle L225 der Ortsdurchfahrt
Freigabe Ihrer L225 "Historie" an Dritte (Herr Pecher: dürfen wir diese Information
verwenden ?)
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus
Rückfragen gerne an mich
Freundliche Grüsse
Christian Braun
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Guten Tag Herr Braun,
hier die mir bekannten Zahlen und Fakten in Telegrammform:
Antrag auf Rückstufung der L225 auf Kreisstrasse (Gemeinderatssitzung)
Die Anträge an Landräte Hämmerle KN, Bär TUT und Regierungspräsidium Freiburg sind gestellt
Antrag auf zumindest einseitigen LKW Fahrverbot (Gemeinderatssitzung)
Dies wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolglos beantragt
Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung (Gemeinderatssitzung)
Auch dies wurde schon mehrfach erfolglos beantragt, sowohl Tempo 40 als auch Tempo 30, speziell auch für Fahrzeuge über 7,5 t
Genauer Termin der Sanierung
Bauzeit für die Sanierung nach Aussage von Bauleiter Manfred Herrmann: Juni und Juli 2015. Eine rechtzeitige Information der Anwohner wurde von Herrn Herrmann zugesagt.
Geplanter Sanierungsumfang der Stadt Engen (Randsteine / Gehweg / Beleuchtung)
Hierzu wird Ihnen Klaus Martin noch eine Info zukommen lassen
Termin zur geplanten zeitnahen Bürgerversammlung in Bargen (Markierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt, „mobile“ Barrieren …)
Bürgerversammlung findet am Montag, 11. Mai um 19.30 Uhr im Bürgerhaus statt. Pressemeldung folgt. Zuständige Straßenverkehrsbehö rde des Landkreises sowie Vertreter des Polizeipräsidiums sind dabei.
Information über die Sanierungsmassnahme mit den jeweiligen Terminen an die betroffenen Anwohner (wann, wie)
s.o. Herr Herrmann hat Informationen/Abstimmung mit den Anwohnern zugesagt.
Ergebnisse vorhandener Verkehrszählungen (KN L225 / TUT L225 / TUT K5927) (liegen teilweise vor, jedoch nicht alle)
Landratsamt Konstanz Amt für Nahverkehr und Straßen konnte mir keine aktuellen Zahlen geben. Landkreis Tuttlingen hat auf unser Anschreiben vom 20.09.2013 hin eine
Zählung auf der L 225 an der Kreisgrenze zwischen Mauenheim und Bargen durchgeführt. Dauer: 30.09.2013 ab 15 Uhr bis 7.10.2013 um 7.59 Uhr.
Ergebnis: Gesamtfahrzeuge in beide Richtungen 12.700, davon 11.025 PKW, 1.159 Kleinbusse/Transporter, 395 LKW, 137 landwirtschaftliche Fahrzeuge
Ergebnisse der jeweiligen Emissionen / Lärmbelastungen (liegen teilweise vor)
Uns liegen nur die Lärmberechnungen aus 2010 vor, die auch Sie vom Landratsamt Konstanz erhalten haben.
Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessanlage (mobile "Tafel", stationäre Anlage)
03.09. − 19.09.2008 Ortsausgang Bargen in Fahrtrichtung Engen: 16009 Fahrzeuge, davon 15.903 Fz (99,34 %) Toleranzbereich bis 55 km/h ,
91 Fz (0,57 %) bis 60 km/h, 15 Fz (0,09%) über 60 km/h, Durchschnitt aller Fz 37 km/h
29.06. − 20.07.2009 Ortsmitte Bargen von Engen her: 24.164 Fahrzeuge, davon 23.886 Fz (98,85) bis 55 km/h, 213 Fz (0,88 %) bis 60 km/h,
65 Fz (0,27 %) über 60 km/h, Durchschnitt aller Fz 38 km/h
25.10. − 15.11.2012 Ortsmitte Bargen vom Grünen Baum her: 19.509 Fz, davon 19.422 Fz (99,55%) bis 55 km/h,
75 Fz (0,38%) bis 60 km/h, 12 Fz (0,06 %) über 60 km/h, Durchschnitt aller Fz 38 km/h
Stationäre Anlage: Landratsamt Konstanz hat zuletzt 2011 Jahresstatistik zugesandt. Beanstandungsquote ortsauswärts Richtung Mauenheim 0,17 %, ortseinwärts 0,13 %
Strassenquerschnitt / Gefälle L225 der Ortsdurchfahrt
Gefälle ist uns nicht bekannt. Straßenbreiten lt. Angaben des RP:
L 225 von L 191 bis Ortsanfang 7,50 m, Ortsdurchfahrt 6,50 m, Ortsende bis Kreisgrenze 7,50 m
K 5927 von Mauenheim bis zur Kreisgrenze 6 m
K 6129 von Kreisgrenze bis Hegaublick 5,60 m
Freigabe Ihrer L225 „Historie“ an Dritte (Herr Pecher: dürfen wir diese Information verwenden ?)
Informationen kö nnen verwendet werden, anbei noch mal aktualisiert beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Anlagen:
OD Bargen Aktenlage 1970 bis heute_aktuell.doc
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Sehr geehrter Herr Braun,
zu Ihrer Frage:
Geplanter Sanierungsumfang der Stadt Engen (Randsteine / Gehweg / Beleuchtung)
Der Gemeinderat wird in der Sitzung am 19.05.2015 entscheiden, ob die Randsteine erneuert werden.
Ebenso ob in diesem Zusammenhang die Gehwege erneuert werden oder nur in dem für die Auswechslung der Randsteine erforderlichem Umfang.
Eine grundsätzliche Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Martin
Stadtbauamt Engen
Abt. Tiefbau
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RASt (Richtlinie zum Ausbau von Stadtstrassen)
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...Mit den RASt, die den Stand der Straßenbautechnik darstellen und damit
zum Beispiel vor Gericht anerkannt werden, ist den Verkehrsbürgerinitiativen
und Umweltverbänden ein Instrument in die Hand gegeben, um sich besser gegen
überzogenen Straßenbau und für den Rückbau und die Entschleunigung von
Ortsdurchfahrten und anderen überdimensionierten Straßen einsetzen zu
können.
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Ansprechpartner / Teilnehmer:
Stefan Basel / Landratsamt Konstanz / stefan.basel@lrakn.de
Paul Brühl / Polizei Singen
Herr Bollinger / Regierungspräsidium Freiburg
Herr Schroding / Regierungspräsidium Freiburg
Manfred Herrmann / Regierungspräsidium Freiburg
Johannes Moser / Bürgermeister Engen
Patrick Stärk / Hauptamtsleitung / Stadtverwaltung Engen
Matthias Distler / Stadtbaumeister / Stadtverwaltung Engen
Klaus Martin / Tiefbau / Stadtverwaltung Engen
Peter Sartena / Stadtverwaltung Engen
Diskussionspunkte (Kurzfassung):
Vorstellung der Sanierungsmassnahmen
Verkehrliche Stellungnahme RappAG
Folgeschritte
Stadt Engen prüft die Freigabe zur KOMPLETTEN Gehwegsanierung (bisher lediglich Anpassungen geplant)
Randsteine werden KOMPLETT durch Granitsteine ersetzt
Markierungsarbeiten werden NACH Sanierung mit Anwohnern diskutiert
"neuralgische" Punkte (uneinsichtige Kurven, Standort Bushaltestelle, Querungshilfe, verenger Gehweg, Ortseinfahrt werden bei einer
erneuten Begehung diskutiert und evtl. durch nachträgliche Massnahmen entschärft.
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15.09.2015 Anfrage Blitzer Kontaktschleife
Hallo Herr Pecher,
weiss leider nicht, ob Sie dafür zuständig sind.
Aber meine Frage ist, ob evtl. technisch die Möglichkeit besteht bei dem Einbau der Kontaktschleifen zum stationären Blitzer
in die neue Fahrbahn jeweils BEIDE Fahrbahnrichtungen abzudecken.
Was wiederholt aufgefallen ist, dass Fahrzeuge die Kontaktschleifen mit erhöhter Geschwindigkeit "umfahren", sofern den Fahrern KEIN Fahrzeug entgegen kommt.
Durch ein "durchziehen" der Kontaktschleifen könnte dieser Sachverhalt unterbunden werden.
Gerne können Sie mir auch einen Ansprechpartner nennen, welcher hierfür zuständig ist, um die Machbarkeit hierzu diskutieren zu können.
Bezüglich der Fahrbahnmarkierungen nach erfolgter Sanierung werden wir (die Anwohner) noch mit in die Entscheidungsfindung genommen ?
Gibt's hierzu schon nähere Angaben ?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen / Rückantwort
freundliche Grüße
Christian Braun
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Hallo Herr Basel, (stefan.basel@lrakn.de)
zwischenzeitlich ist wieder ?ber ein Jahr seit unserer Letzten Versammlung vergangen.
Damals wurde vereinbart, NACH Fertigstellung der Fahrbahnerneuerung erneut zusammen zu kommen, um:
neuralgische Punkte der Ortsdurchfahrt Bargen
Markierungsarbeiten der Ortsdurchfahrt Bargen
Parkbuchten
Mobile Inseln an den Ortseinfahrten
Geschwindigkeitsreduzierung
LKW Fahrverbot (evtl. einseitig)
zu besprechen.
Leider habe ich seit diesem Termin nichts mehr gehört und wir (Bürgerinitiative Bargen) wollten aus diesem Wege den aktuellen Stand in Erfahrung bringen.
Eine Reduktion auf 30 Km/h ist mittlerweile in immer mehr Ortschaften zu sehen und sollte somit ein mögliches Szenario sein, um die Verkehrssituation den Anwohnern gegen?ber berücksichtigen zu k?nnen.
Bisher haben die Anwohner ihre persönlichen unter die wirtschaftlichen Interessen der angesiedelten Unternehmen gestellt. (Daimler, Schirmbeck, Biogas ...)
Von Daimler wurde mir u.A. zugesichert, dass die jeweiligen Belags- Untergrundsarbeiten (benötigtes Material) ?ber den Bahnverkehr stattfinden. Seit ein paar Wochen jedoch fahren hier ununterbrochen Kies- LKW?s durchs Dorf mit keiner Aussicht auf Besserung.
Hierzu wäre es möglich, die K5927 zu nutzen, welche NICHT durch bewohntes Gebiet führt und NEU ausgebaut wurde.
Ebenso möchten wir in Erfahrung bringen, was es f?r Programme f?r die Anwohner gibt, welche bezuschusst werden k?nnen (Lärmschutzplan, Lärmschutzmassnahmen ...)
Wir prüfen in der Zwischenzeit, ob ein parken der Fahrzeuge auf der L225 im gesetzlichen Rahmen, einheitliches treuhä
nderisches Grundsteuerkonto (zur Neueinschätzung) zumindest mittelfristig eine Linderung der aktuell unerträglichen Situation mit sich bringen kann.
Sollten Sie hierfür nicht der korrekte Ansprechpartner sein, wäre ich um eine Rückantwort sehr dankbar, auch um Informationen, welche Anlaufstellen unsererseits zur Verfügung stehen.
Es fällt mittlerweile schwer, nach jahrelangem Schriftverkehr und Erstellung eines Verkehrsgutachtens, nachzuvollziehen, weshalb es hier KEIN Entgegenkommen gibt, da eine Entschärfung aufgrund der gegebenen Situation OHNE nachweislich NACHTEILIGE Behinderung des Durchgangsverkehrs möglich wäre und unsere derzeitige Landesregierung die benö
tigten Instumentarien bereithält und diese auch ausdrücklich begrüsst.
Rückfragen gerne an mich
Vielen Dank f?r Ihre Rückantwort
freundliche Grüsse
Christian Braun
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Mail an: caroline.anstett@daimler.com; lothar.ulsamer@daimler.com
Hallo zusammen,
vor einiger Zeit war ich als Ansprechpartner unserer Bürgerinitiative Bargen bei Ihnen in Immendingen und wurde ?ber Ihr Bauvorhaben im Detail informiert und hatte zwischenzeitlich auch die Möglichkeit den Baufortschritt bei einer Begehung zu begutachten.
Die damaligen Befürchtungen, dass der Schwerlastverkehr, aufgrund des Bauvorhabens, durch unseren Ort erheblich zunehmen wird, wurden Ihrerseits entkräftet mit der Begründung, dass sämtliche Untergrundsarbeiten (Kies / Schotter ..) durch den lokalen Bahnverkehr abgewickelt und spätere Belagsarbeiten durch eine "mobile" Teeranlage vor Ort verbaut würden.
Nun ist es seit einiger Zeit so, dass dennoch ununterbrochen Kies LKW durch unser Dorf fahren und teilweise (die meisten fahren "normal") mit erhöhter Geschwindigkeit die Dorfeinfahrt passieren.
K?nnen Sie mir bitte Beantworten:
weshalb diese Zusatzbelastung nun doch notwendig ist ?
hierf?r nicht die Ortsumfahrung (K5927) genutzt wird ?
Bahnkapazit?ten nicht ausreichend sind ?
es seitens Autobahn keine Ausfahrtsmöglichkeit gibt / Werksausfahrt?
wie lange diese Verkehrsbelastung voraussichtlich andauern wird.
F?r Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und bedanke mich schon jetzt f?r Ihre Rückantwort
freundliche Grüsse
Christian Braun
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Per Allgemeinem Kontaktformular des Ministeriums f?r Verkehr Baden-Württemberg die folgende Nachricht geschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits seit vielen Jahren leidet unsere kleine Ortschaft (ca. 260 Einwohner) unter sehr starkem Durchgangsverkehr.
Insbesondere der Schwerlastverkehr ist in den letzten Jahren, bedingt durch die LKW-Maut, Ansiedlung eines Glas-Recycling-Unternehmens bei Immendingen sowie den
Betrieb einer örtlichen Biogasanlage in Mauenheim, zu einer schweren Belastung f?r die Anwohner der Durchgangsstra?e geworden.
Wir haben mittlerweile eine Bürgerinitiative gegründet, um zumindest den Schwerverkehr durch unser Dorf abzustellen.
In diesem Zusammenhang haben wir ein unabhängiges Verkehrsgutachten bei der Firma Rapp Trans AG erstellen lassen, und dieses dem Landratsamt
Konstanz vorgestellt. Leider ohne Erfolg.
Uns wird immer erklärt, da? dies bei einer L-Stra?e nicht möglich ist, und das, obwohl eine Umgehungsstrecke existiert, welche KEINE Ortschaft tangiert.
Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn das Verkehrsministerium die Anglegenheit überprüfen könnte.
Vielleicht können Sie uns Möglichkeiten aufzeigen, wie wir die Belastung (auch gesundheitliche) der Bürger eindämmen könnten.
Zur Gefahr f?r die Kinder im Dorf möchte ich mal gar nichts sagen.
(Aussage eines Polizeiverantwortlichen des Landkreises: Solange keine Unfallzahlen vorliegen.....)
Einen Überblick über unsere Bemühungen seit dem Jahr 2009 können Sie sich auf unserer Webseite (geführt von unserem Sprecher Christian
Braun) verschaffen.
Hier der Link:
Link auf (diese) Seite
Über eine Stellung Ihrerseits w?rden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank im voraus und freundliche Grü?e
Dieter Karl
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Sehr geehrter Herr Braun,
vielen Dank f?r Ihre E-Mail. Bereits im Frühjahr 2016 fand eine Verkehrsschau statt. Dabei wurde die Anlage von Parkflächen festgelegt. Siehe beigefügte Anlage.
Leider konnte die Ma?nahme noch nicht umgesetzt werden, das soll aber bei guter Witterung noch dieses Jahr passieren.
Eine Reduktion auf 30 km/h ist genauso wie vor der Sanierung rechtlich nicht machbar. Dort wo dies im klassifizierten Netz anderenorts gemacht wurde liegen in der Regel Lärmaktionspläne
zu Grunde und dazu Verkehrszahlen die sich niemand in Bargen auch nur im Ansatz wünschen mag. Dass eine Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen nicht möglich ist hat übrigens
auch Herr Wahl in seinem Kurzgutachten auf Seite 8 ausgef?hrt.
Es geht nicht um ein Entgegenkommen. Wir machen das, was nach Recht und Gesetz zulässig ist. Eine willkürliche Herabsetzung der
Geschwindigkeit hat rechtlich keinen Bestand.
Zu den Programmen f?r Anwohner habe ich keine Erkenntnisse. Auch nicht zu den Voraussetzungen. In der Regel m?ssen jedoch Lärmsanierungswerte überschritten werden.
Das kann ich mir ehrlicherweise bei einer neue asphaltierten Ortsdurchfahrt kaum vorstellen. Vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter:
Link
20160316 L225.doc
Plan Bargen L 225.pdf
Weitere Ma?nahmen sind aktuell nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Gr??en
Stefan Basel
Landratsamt Konstanz
Amt f?r Stra?enverkehr und Schifffahrt
Max-Stromeyer-Str. 47
Zimmer 7
78467 Konstanz
Tel. +49 7531/800-1910
Fax +49 7531/800-1976
Stefan.Basel@LRAKN.de
Rückfragen per Mail am 15.11.
Hallo Herr Basel,
super, vielen Dank f?r die Rückantwort. Über die bereits stattgefundene Begehung und der hieraus resultierende Plan
war ich (wir) nicht informiert.Wir Werden nun die aktuellen Informationen einsehen, dokumentieren und im Bedarfsfall gerne nochmals auf Sie zukommen.
Interessant wäre hier noch Auskunft darüber, ob ein parken auf den nicht markierten Flächen dann noch zulässig sein wird.
Falls nicht, wäre die Tendenz auf die markierten Parkmöglichkeiten gänzlich zu verzichten.
Bezüglich möglicher verkehrsberuhigenden Massnahmen geht es uns hauptsächlich um zukünftige Präventionen,
damit der Durchgangsverkehr nicht in demselben Masse ansteigt, wie die letzten Jahre.Und der Ermessungsspielraum sowie die rechtlichen Grundlagen hierzu sind Interpretationssache,
weshalb wir nach wie vor auf eine gemeinsame Zusammenarbeit und Verständnis Ihrerseits hin arbeiten.
Wie bereits erwähnt ist eine Verbesserung der Verkehrssituation in Bargen, aufgrund der gegebenen Umfahrungsmöglichkeit durch nicht bewohntes Gebiet, ohne grossen Aufwand machbar,
zumal Privatunternehmen bereits Verständnis gezeigt und Sofortmassnahmen eingeleitet haben (durch Umfahrung der Gemeinde Bargen).
Nochmals vielen Dank f?r Ihre Bemühungen
freundliche Gr?sse
Rückantwort LRA per Mail am 15.11.
Sehr geehrter Herr Braun,
die Parktaschen sind nur ein Angebot. Ein generelles Parkverbot ist nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll. Es darf also weiterhin überall gem?? StVO geparkt werden.
Mit freundlichen Grü?en
Stefan Basel
Landratsamt Konstanz
Amt f?r Stra?enverkehr und Schifffahrt
Max-Stromeyer-Str. 47
Zimmer 7
78467 Konstanz
Tel. +49 7531/800-1910
Fax +49 7531/800-1976
Stefan.Basel@LRAKN.de
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Hallo Herr Pecher,
wie uns das Landratsamt mitgeteilt hat, war im Frühjahr 2016 bereits eine Begehung, wo die noch ausstehenden Markierungsarbeiten besprochen wurden.
Vereinbart war (soweit ich mich erinnern kann) eine erneute Bürgerversammlung, um die betroffenen Anwohner mit in den Entscheidungsprozess einbinden zu k?nnen.
Können Sie mir bitte Auskunft darüber geben, welche betroffenen Bürger ?ber diese Begehung / Entscheid informiert waren / sind und wie die jeweiligen Ergebnisse zustande gekommen sind ?
Eine Einzeichnung verschiedener Parkbuchten macht nach meinem Verständnis nur dann Sinn, wenn (ggf. in einem weiteren Schritt) ein Parkverbot f?r NICHT gekennzeichnete Flächen ausgesprochen wird.
Was so nicht in unserem Interesse sein kann.
Stelle mich auch gerne zur Verfügung eine erneute Bürgerversammlung einzuberufen
Vielen Dank f?r Ihre Rückantwort
freundliche Grüsse
Christian Braun
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Sehr geehrter Herr Karl,
haben Sie vielen Dank f?r Ihre E-Mail, in der Sie die
Verkehrssituation auf der L225 in der Ortsdurchfahrt Bargen zur Sprache
bringen und um Unterst?tzung bitte, den Schwerverkehr in Bargen
einzudämmen.
Sie haben die gegenwärtige Verkehrssituation und den als problematisch
empfundenen Schwerlastverkehr in Ihrem Ort plausibel und nachvollziehbar
beschrieben. Es ist durchaus verständlich, dass Sie sich f?r eine
Verbesserung der beschriebenen Verkehrssituation einsetzen. Es muss an
dieser Stelle allerdings um Verständnis daf?r gebeten werden, dass das
Ministerium f?r Verkehr grundsätzlich keine Einzelfallprüfungen
vornehmen kann.
Der generellen Einf?hrung von verkehrsbeschränkenden Ma?nahmen wie
Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Durchfahrverboten sind hohe rechtliche
Hürden gesetzt. Um Durchfahrtsverbote f?r den Schwerlastverkehr oder
in der Nacht verhängen zu können, muss gem?? Paragraph 45 der StVO
eine eindeutige Notwendigkeit vorliegen. Diese könnte unter anderem aus
Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz der Bevölkerung durch
Lärm und Schmutz gegeben sein. Eine derartige Anordnung benötigt in
jeden Fall eine gesonderte Einzelfallprüfung des betroffenen
Streckenabschnitts durch die örtlich zuständige Verkehrsbehörde. Das
Ministerium f?r Verkehr ordnet Geschwindigkeitsbegrenzungen oder
Durchfahrtsverbote nicht selbst an und kann zu dem von Ihnen
beschriebenen Sachverhalt daher keine Stellung nehmen. Weitere
Informationen zur Anordnung von verkehrsbeschränkenden Ma?nahmen
k?nnen Sie hier einsehen:
Link Tempolimit
[1]. Eine kleine Landtagsanfrage aus dem Jahr 2013 bezüglich der damals
angeordneten Durchfahrtsverbote im Land ist dieser E-Mail angehängt:
15_3850_D.pdf
Mit freundlichen Grü?en
MARCUS KRENZ
Bürgerreferent und Referent f?r Bürgerbeteiligung und
Partizipationsprozesse
Referat 15 Internationale Beziehungen, Fachkonferenzen und
Bürgerbeteiligung
Ministerium für Verkehr
Baden-Württemberg
Hauptstätter Stra?e 67
70178 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 231-5282
Fax: +49 (711)231-5819
E-Mail: marcus.krenz@vm.bwl.de
Internet: www.vm.baden-wuerttemberg.de
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Sehr geehrter Herr Braun,
das Landratsamt Konstanz hat am 10. Dezember 2015 eine Verkehrsschau in Bargen durchgeführt.
Dort wurden mehrere Stellen festgelegt, an denen Parkflächen eingezeichnet werden sollen. Zu Beginn dieser Parkflächen sollen jeweils Baken angebracht werden.
Leider sind die Markierungen trotz mehrerer Nachfragen unsererseits bisher nicht markiert. Uns wurde aber zugesagt, dies baldmöglichst zu tun.
Es soll kein Parkverbot in der Ortsdurchfahrt angeordnet werden. Die Parkmarkierungen stellen ein ?Angebot? dar, dort zu parken.
Die Erfahrungen an anderen Stellen zeigen aber, da? Autofahrer diese Markierungen gezielt annehmen und durch die parkenden Fahrzeug der Verkehr gezielt verlangsamt wird.
Mit freundlichen Grü?en
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Hauptstr. 11
78234 Engen
Telefon: 07733 502-251
Telefax: 07733 502-281
E-Mail: APecher@engen.de
Internet: www.engen.de
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Hallo Herr Pecher,
vielen Dank f?r Ihre Rückantwort.
Bei diesen Witterungsverhältnissen werden sich die Markierungsarbeiten wohl noch etwas hinziehen, was aber unsererseits kein Problem darstellt.
War nicht vereinbart, nochmals eine Bürgerversammlung einzuberufen, um auf Bedürfnisse der Anwohner eingehen zu k?nnen ?
Zur Diskussion standen damals u.A. "mobile" Barrieren, welche zus?tzlich angebracht werden könnten.
Ob diese Massnahmen dann nachhaltig den Verkehr beruhigen oder aufgrund der Verzögerung und anschliessenden Beschleunigung mehr Dreck entsteht,
gilt es nochmals anzusprechen.
Und ob sich das Landratsamt dann noch (nach umgesetzten Markierungsarbeiten) an den Verzicht des Parkverbotes erinnern kann, sei ebenfalls noch dahingestellt.
Können Sie mir bitte Rückantwort zukommen lassen, ob eine Bürgerversammlung hierzu noch geplant ist, ebenso wäre hilfreich zu wissen an welcher Stelle eine
Umwidmnung der L225 in eine Kreisstrasse beantragt werden kann und ob dies grundsätzlich seitens der Stadtverwaltung unterstützt wird (Unterhalt).
Da Verkehrsberuhigende Massnahmen seitens des Landratsamtes Konstanz, aufgrund des "geringen" Verkehrsaufkommens und die nicht zu erkennende Gefahrenlage f?r die Anwohner / insbesondere Kinder,
nicht angeordnet werden können, stellt sich uns nun die Frage, ob der Status "Landstrasse" basierend auf diesen Erkenntnissen korrekt ist.
Landstrassen bilden untereinander oder zusammen mit den Bundesfernstra?en ein Verkehrsnetz und dienen ?berwiegend dem überregionalen Verkehr.
Kreisstrassen dienen ?berwiegend dem Verkehr innerhalb eines Landkreises oder zwischen benachbarten Landkreisen.
Vielen Dank nochmals f?r Ihre Bemühungen / Rückantwort
freundliche Grüsse
Christian Braun
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Hallo Herr Braun,
nach meinem Kenntnisstand hatte das Landratsamt Konstanz zugesagt, Parkmarkierungen mit zusätzlichen Abweisbaken anzubringen und dann die Erfahrungen mit dieser Ma?nahme abzuwarten.
Seitens des Landratsamts wurde bestätigt, da? kein Parkverbot in der Ortsdurchfahrt au?erhalb dieser Parkmarkierungen angeordnet werden soll. An dieser Einstellung hat sich auch nichts geändert.
Die Markierungen sind lediglich ein ?Angebot?, dort zu parken, aber nicht verpflichtend, d.h. es kann weiterhin auch au?erhalb dieser Markierungen geparkt werden.
Schade, da? die Markierungen dieses Jahr noch nicht wie vereinbart angebracht wurden. Ich denke auch, da? das vor dem Winter nichts mehr wird.
Wir haben 2015 bereits die Rückstufung der L 225 zur Kreisstra?e beantragt, allerdings ohne Erfolg. Ich hänge Ihnen die Schreiben zur Info noch mal an, damit Sie ggfs. einen neuen Anlauf starten können.
Die Aussichten auf Erfolg halte ich aber ehrlich gesagt f?r gering.
Bargen_Schreiben_an_Baer_Strassentausch.pdf
Bargen_Schreiben_an_Haemmerle_Strassentausch.pdf
OD_Bargen_Strassentausch_Schreiben_RP.pdf
Mit freundlichen Grü?en
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Hauptstr. 11
78234 Engen
Telefon: 07733 502-251
Telefax: 07733 502-281
E-Mail: APecher@engen.de
Internet: www.engen.de
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Tempo 30 nachts f?r Ortsdurchfahrten in Gottmadingen und Randegg
Wochenblatt Bericht, 21.03.2017
Link Wochenblatt
Die Anwohner an der Bundesstra?e B 34, der Ortsdurchfahrt in Gottmadingen sowie der Landesstra?e L 190 in Randegg bekommen zumindest nachts
nun hoffentlich weniger Verkehrslärm mit. Denn ab sofort gilt von 22 bis 6 Uhr Tempo 30 in diesen Stra?en. Diese Ma?nahmen standen auf der
Wunschliste im Rahmen des Lärmaktionsplans.
Die Schilder f?r die neue Vorschrift f?r eine Geschwindigkeit von h?chstens 30 Stundenkilometern in der Nacht wurden kürzlich aufgestellt.
In Randegg gilt das Tempolimit in der Ortsdurchfahrt zwischen den Einmündungen Schlossstra?e und Grenzlandstra?e. In der Ortsdurchfahrt Gottmadingen
gilt es zwischen den Einmündungen Randegger Stra?e und Roseneggstra?e. An der Einmündung der Grenzlandstra?e wird in Kürze auch noch eine Bedarfsampel
aufgestellt. Die Vorarbeiten hierfür sind bereits abgeschlossen. Sobald die Masten geliefert werden und installiert sind, geht die Ampel in Betrieb.
"Ein Tempolimit in der Ortsdurchfahrt Randegg ist schon lange ein Thema f?r die Anwohner", sagte Bürgermeister Michael Klinger beim Vor-Ort-Termin.
Nicht alles, was im Lärmaktionsplan im Juli 2015 auf die Agenda kam, wurde umgesetzt. "Ich bin aber zufriedener als vorher", so Klinger.
F?r ein nächtliches Durchfahrverbot f?r Lastwagen auf der B 34 bis zum Kornblumenweg hatten die Zahlen bei den Verkehrszählungen zu niedrig gelegen.
Nach rechtlicher Prüfung durch die untere Stra?enverkehrsbehörde konnten jetzt diese beiden Ma?nahmen in den Ortsdurchfahrten Randegg und Gottmadingen
umgesetzt werden. "Wenn gerechnete Lärmwerte aufgrund der Verkehrsstärke nachts ?ber 60 Dezibel und tags?ber ?ber 70 Dezibel liegen,
können solche Ma?nahmen umgesetzt werden", erläuterte der Leiter der Stra?enverkehrsbehörde im Landratsamt Konstanz, Stefan Basel.
"Wenn sich die Leute an das neue Tempolimit nachts gewöhnt haben, werden wir gelegentlich auch Tempomessungen vornehmen", so Basel.
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Mail an: Caroline Anstett, Dr. Lothar Ulsamer
Hallo zusammen,
hatte Sie bereits im letzten Jahr (Nov. 2016) kontaktiert, was den Baustellenverkehr durch unsere Gemeinde Bargen betrifft ?ber die L225.
Sie hatten damals erfreulicherweise Entgegenkommen gezeigt, indem Sie zugesichert hatten, dass Kies- und Holztransporte zukünftig angewiesen werden,
die Ortsdurchfahrt Bargen zu meiden und stattdessen die vorhandene Umgehung K5927 zu nutzen.
Leider hat sich der LKW- / Baustellenverkehr seitdem wieder angehäuft, weshalb ich mich erneut gerne an Sie wenden möchte.
Über eine kurze Stellungsname / kurzes Feedback würde ich mich sehr freuen.
Rückfragen gerne an mich
freundliche Grüsse
Christian Braun
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Mail an: stefan.basel@lrakn.de, apecher@engen.de
Hallo Herr Basel,
zwischenzeitlich wurden die Markierungsarbeiten abgeschlossen und u.A. Parkbuchten eingezeichnet. Uns wurde damals die Möglichkeit angeboten,
während einer erneuten Bürgerversammlung am Entscheidungsprozess mitwirken zu können.
Diese hat leider so nie stattgefunden und es wurden KEINE mir bekannten betroffenen Personen um deren Meinung gefragt.
Einen Plan, wie die Markierungen aussehen werden, habe ich nach Anfrage erhalten. (VOR Ausführung)
Nun ist es aber so, dass anscheinend die durchführenden Unternehmen keine Vorgaben lesen / verstehen und umsetzen können.
Vor meinem Haus befinden sich nun auf der gegenüberliegenden Seite DREI Parkplätze.
Diese hätten 20-30 Meter (laut IHREM Plan) weiter Richtung Ortsmitte angebracht werden sollen.
Die Fahrbahn wurde bisher von uns IMMER frei gehalten, damit Kinder frühzeitig gut zu erkennen sind. Zusätzlich bremsen die Fahrzeuge nun, um ausweichen zu können
und fahren noch näher am bewohnten Gebäude vorbei. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung wäre und ist hier zielführender.
Die antiquierte Vorstellung, dass sich Anwohner dem Durchgangsverkehr unterzuordnen haben ist längst überholt und die Landesregierung bietet somit auch umfangreiche
gesetzliche Grundlagen, hierbei tätig werden zu können.
Möchte Sie bitten, zumindest die Markierungen vor MEINEM Haus wieder zu entfernen und im Umkreis von 80m der Bargenerstr. 28 KEINE derartigen Markierungen
mehr anzubringen, oder ich veranlasse dies gern auf eigene Kosten.
Vielen Dank f?r Ihre Rückantwort
Rückfragen gerne an mich
freundliche Grüsse
Christian Braun
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Hallo zusammen,
wir haben nun länger nichts mehr von Ihnen gehört, wobei damals eigentlich eine Bürgerversammlung angedacht war, bzgl. der Fahrbahnmarkierung
Wir nehmen zur Kenntnis, das bei umliegenden Gemeinden in ähnlichen Situationen bereits Verbesserungen vorgenommen wurden, um den Verkehrslärm und die Feinstaubbelastung nachhaltig zu reduzieren.
Wir versuchen nun bereits seit Jahren, an dem immer schlimmer werdenden Zustand etwas zu ändern, Ihrerseits wurden bisher jedoch keinerlei Zugeständnisse gemacht. Im Gegenteil, die ergriffenen Maßnahmen
Sperrung der Umgehungsstraße nach Mauenheim, um die 500 m Fahrbahndecke zu erneuern, der zuvor umgeleitete Baustellenverkehr seitens Daimler musste somit wieder die L225 Ortsdurchfahrt wählen
Erneuerung der Fahrbahn der K5927 ohne ihr Wissen, hier wäre ein Ausbau denkbar gewesen.
Mauteinführung auf allen Bundesstraßen
haben noch zu einer weiteren Verschärfung geführt.
Seitens des Bahnlärms werden Aktionspläne erstellt, es werden 30er Zonen in Ortsdurchfahrten errichtet. Im Landkreis Tuttlingen erhält die Gemeinde Immendingen eine Umgehungsstraße,
die L225 wird jedoch weiter ausgebaut.
Wenn nun dieses Wochenende die LKW Mautpflicht ebenfalls für die B491 eingeführt wird, prognostizieren wir bereits schon jetzt ein noch höheres Schwerlastverkehrsaufkommen auf der L225,
da es sich hierbei um die Hauptverbindungsachse von Süden Richtung Tuttlingen handelt.
Die Situation ist unerträglich, wir sind die leidtragenden einer ignoranten / arroganten Verkehrspolitik und bringen mittlerweile kein Verständnis mehr auf,
da es mit geringem Aufwand verbunden wäre, die derzeitige Situation zumindest etwas zu verbessern.
Bitte lassen Sie uns ggf. verantwortliche Kontaktpersonen zukommen und senden Sie uns Informationen über den aktuellen Lärmschutzplan (Förderprogramme z.B. für Schallschutzfenster etc)
=> und hierzu gibt es Möglichkeiten, die Erwartung unsererseits ist nun, dass die notwendigen Folgeschritte nun auch veranlasst werden.
Wir weiten nun unsere Initiative auf die Gemeinde Engen aus und hoffen hierdurch noch weitere Unterstützung zu erhalten.
Diese Themen sind alle nicht neu und wurden bereits in vorigen Anfragen Ihrerseits beantwortet, wobei die Glaubwürdigkeit immer weiter sinkt, da aktive Zusammenarbeit ein konstruktives
Miteinander und nicht ein einseitiges Aussitzen / ignorieren der Situation erfordert.
Vielen Dank für Ihre Rückantwort
freundliche Grüße
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Sehr geehrter Herr Braun,
Ihrem Wunsch nach Information kommen wir gerne nach und senden Ihnen beiliegend die Übersicht der Vorgänge betreffend der Ortsdurchfahrt Bargen seit 1970.
In der Übersicht sind nur die wesentlichen Vorgänge genannt.
Wie Ihnen bekannt ist, hat die Stadt Engen keine Handhabe, verkehrliche Maßnahmen in der Ortsdurchfahrt Bargen anzuordnen. Dies liegt in der Verantwortlichkeit des Landratsamts Konstanz.
Auch die dortige Verkehrsbehörde kann aber nicht nach Gutsherrenart entscheiden, sondern ist an Recht und Gesetz gebunden und kann nur die Maßnahmen treffen, die rechtlich möglich und haltbar sind.
Ihr Vorwurf in Ihrer Mail an uns:
«Wir versuchen nun bereits seit Jahren, an dem immer schlimmer werdenden Zustand etwas zu ändern, Ihrerseits wurden bisher jedoch keinerlei Zugeständnisse gemacht.
Im Gegenteil, die ergriffenen Maßnahmen
Sperrung der Umgehungsstraße nach Mauenheim, um die 500 m Fahrbahndecke zu erneuern, der zuvor umgeleitete Baustellenverkehr
seitens Daimler musste somit wieder die L225 Ortsdurchfahrt wählen
Erneuerung der Fahrbahn der K5927 ohne ihr Wissen, hier wäre ein Ausbau denkbar gewesen.
Mauteinführung auf allen Bundesstraßen …
haben noch zu einer weiteren Verschärfung geführt»
impliziert, daß Sie uns Untätigkeit vorwerfen. Das können wir ganz und gar nicht nachvollziehen.
Die Stadtverwaltung Engen war in den vergangenen Jahren in dieser Angelegenheit alles andere als untätig. Das dürften Sie der erwähnten umfangreichen Übersicht der Vorgänge entnehmen können.
Ich kann Ihnen zudem mitteilen, daß wir versuchen, im Rahmen der erweiterten Lärmaktionsplanung den Nachweis zu führen, daß die Ortsdurchfahrt Bargen in hohem Maße vom Verkehrslärm betroffen ist,
um eine nachvollziehbare Grundlage zu bekommen, mit der wir gegenüber dem Landratsamt Konstanz die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung fordern können.
Hierzu soll nach den Sommerferien eine weitere Verkehrszählung in Bargen stattfinden, da die letzten Zahlen (die der Landkreis Tuttlingen erhoben hat) aus dem Jahr 2013 stammen.
Diese Zählung soll auch zeigen, ob die Zahl der LKW in der OD Bargen zugenommen hat, um Rückschlüsse darauf zu bekommen,
ob es nach der Einführung der Maut auf Bundesstraßen zu erhöhtem LKW-Aufkommen durch Mautausweichverkehr kommt.
Ohne konkrete Zahlen macht es keinen Sinn, eine Ausweitung der LKW-Maut auf die L 225 zu beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
Hauptstr. 11
78234 Engen
Telefon: 07733 502-251
Telefax: 07733 502-281
E-Mail: APecher@engen.de
Internet: www.engen.de
Aktenlage 22.08.2018
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Hallo Herr Schmitt,
gerne sende ich Ihnen beigefügt die Zahlen der ganz aktuellen Verkehrszählung in Bargen. Wir haben im Anschluß an die Schulferien 10 Tage gezählt.
Das Zählgerät hing am Brunnen auf Höhe des Bürgerhauses. Um eine Unterscheidung der Fahrzeugarten treffen zu können, haben wir folgende Längenkategorien verwendet:
Zweirad (2,5 m)
PKW (5,5 m)
Tr./LKW 7,5 (7,5 m)
LKW bis 12 t (9,0 m)
Lastzug (25,25 m)
Die jetzt erhobenen Zahlen werden wir im Rahmen der Lärmaktionsplanung verwenden.
Die Zahlen sind höher als bei früheren Zählungen, was aber sicher auch mit der aktuellen Umleitung im Raum Emmingen zusammenhängt.
Das Landratsamt Tuttlingen hat zwar die Umleitung eindeutig über den Hegaublick ausgeschildert, es läßt sich aber leider nicht verhindern, daß Ortskundige oder Navi-Nutzer es über Bargen versuchen.
Um diesen Sondereffekt nochmals zu überprüfen wird eine weitere Zählung nach Beendigung der Baustelle in Emmingen durchgeführt.
Das Zählgerät hat neben den Verkehrszahlen auch die Geschwindigkeiten erhoben. Die Ergebnisse finden Sie ebenfalls in der Tabelle.
Wegen Ihrer Fragen bzw. Anregungen leite ich Ihre Mail zeitgleich an den Leiter der Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Konstanz, Herrn Stefan Basel, weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Pecher
Stadtverwaltung Engen
Leiter Ordnungsamt
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Bargen 10.09 bis 19.09.18 Ergebnisse
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